Corinna Engeln Fotodesign - Fotografin mit Fotostudio in Mönchengladbach
Allgemeine Geschäftsbedingungen:


Mit Vereinbarung eines Shootingtermins stimmen Sie automatisch den hier genannten AGB zu.

I.Allgemeines:

1. Die AGB gelten für alle an den Fotografen erteilten Aufträge.
2. Mit Vereinbarung eines Shootingtermins stimmen Sie automatisch den hier genannten AGB zu.


II.Uhrheberrecht

1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Die vom Fotografen hergestellten Fotografien sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Kunden bestimmt.
3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde
- jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an dritte bedarf der besonderen Vereinbarung.
4. Mit der Bezahlung des Shootings tritt der Fotograf die Veröffentlichungsrechte für private Zwecke an den Kunden ab.
5. Nach Bezahlung des Honorars an den Fotografen stehen dem Kunden die Bilder zur freien privaten,
oder kommerziellen Eigennutzung zur Verfügung.

6. Ausstellungen oder Veröffentlichungen in anderen Medien als dem Internet bedürfen der Namensnennung des Fotografen.
7. Alle Fotografien werden beim Fotografen für andere unersichtlich abgesichert.
Der Kunde erhält alle entstandenen Fotografien in unbearbeiteter digitaler Form.


III.Vergütung, Eigentumsvorbehalt:

1.Bis zur vollständigen Zahlung des Honorars an den Fotografen bleiben die Nutzungsrechte der Bilder beim Fotografen.
Jegliche Verwendung von unbezahlten Bildern kann zu einer Schadensersatzforderung von bis zu 100€ pro Bild führen.
2.Der Kunde verpflichtet sich nach ordnungsgemäß verlaufendem Shooting den
vereinbarten Preis als Honorar für den Fotografen/Visagist/Studiomiete zu Zahlen.
3.Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug,
wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.


IV.Leistungsstörung, Ausfallhonorar:

1.Vereinbarte Termine sind verbindlich und müssen mindestens 24 Stunden vor
eintreffen des Termins in schriftlicher oder mündlicher Form abgesagt werden.
2. Für das nicht Einhalten dieser Frist
wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 50% des Vereinbarten Shootingpreises, zzgl.
anfallenden Kosten wie z.b Visagistin oder Studio-miete, berechnet.
2.1.Für das Versäumen eines Termins ohne vorherige Mitteilung wird der gesamte Shootingpreis berechnet.
2.2 Im Ausgleich dafür erhält der Kunde einen Wertgutschein in Höhe des gezahlten Betrages,
den er Innerhalb eines Monats bei einem neuen Termin verrechnen kann.

3. Jegliche Verspätung von Ihrer Seite wird von der Shootingszeit abgezogen.
4.Werden Termine aus gesundheitlichen oder anderen Gründen auf einen nahe liegenden Ausweichtermin verschoben,
entsteht keine Ausfallgebühr, vorausgesetzt dieser wird eingehalten.
4.1 Sollten Sie an einem Shootingtermin kurzfristig Verhindert sein, kann dieser auch auf eine andere,
von Ihnen ausgewählte Person übertragen werden, ohne das Kosten entstehen.
5.Sollte der Fotograf einen Termin nicht einhalten können,
ist er verpflichtet diesen rechtzeitig abzusagen und einen Ausweichtermin zur Verfügung zu stellen.

V.Gutscheine:

1. Bereits bezahlte Gutscheine sind unbefristet gültig und nicht an eine bestimmte Person gebunden.
2. Die auf dem Gutschein angebotenen Pakete können nach gewisser Zeit abweichen, und werden dann mit der aktuellen Preislage verrechnet.
3. Gutscheine können innerhalb von 2 Wochen nach erhalt gegen Rückerstattung des Geldes vom Käufer zurückgegeben werden,
sofern eine Quittung oder Rechnung als Kaufbeleg vorhanden ist.
4. Nach verstreichen des Rückgaberechts können Gutscheine gegen andere Preisgleiche Leistungen umgetauscht werden,
allerdings erlöscht der Anspruch auf Bargeldrückerstattung.




VI.Datenschutz:

1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden.
Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.


VII.Schlussbestimmungen:

1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist.
Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.
2. Alle Abweichungen dieser AGB müssen schriftlich in Sonderverträgen festgehalten werden


Corinna Engeln Fotodesign - Fotografin mit Fotostudio in Mönchengladbach